BAFA fördert Unternehmensberatung für Selbstständige mit 50% (in Lüneburg, Trier und Teilen der neuen Bundesländer bis 80 %)
Selbstständige und kleine Unternehmen, kurz KMU, sehen sich oftmals ungeahnten Herausforderungen gegenüber. Fachlich sind sie top, aber unternehmerisch fühlen sie sich häufig allein gelassen.
Die richtige Einstellung, ein gut durchdachter Plan und konsequentes Handeln – das macht den Unterschied zwischen erfolgreichen und nicht erfolgreichen Unternehmen aus. Als externe Unternehmensberaterin ist es meine Mission, Dich als Selbstständige/r dabei zu begleiten, Sicherheit und Klarheit für Dein Business zu gewinnen. Ich kann Dir vielfältige Hilfestellung geben, egal ob Du
- durch Deine persönlichen Stärken Deinen unternehmerischen Erfolg steigern willst;
- mit wenigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen einen Überblick gewinnen und erreichen willst, dass „mehr hängen bleibt“;
- oder Du Dich von den Mitbewerbern in Deiner Branche abheben und automatisch Kunden gewinnen möchtest.
Damit Du Dir als Selbstständige/r oder Inhaber/in eines kleinen Unternehmens aus Dienstleistungen, Handel, Handwerk eine externe Beraterin zur Seite holen kannst, hat die BAFA das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bis Ende 2026 verlängert.
Das Programm fördert die Beratung von KMU in Deutschland. Diese können sich durch qualifizierte und bei der BAFA registrierte Beraterinnen und Beratern zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Die Förderquoten betragen 50%, in Trier, Lüneburg und Teilen der neuen Bundesländer bis zu 80 %.
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen EUR 3.500
Weitere Infos findest Du hier: 202301_BAFA neu_web